Prüfungen bei Umwandlungen

Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) kommen bei allen denkbaren Zusammenführungen und Aufteilungen von Unternehmen nach dem Umwandlungsgesetz in Betracht. Im Einzelnen sind dies die Verschmelzung, die Auf- und Abspaltung, der Formwechsel sowie die Vermögensübertragung. Wir prüfen bei Umwandlungsvorgängen die Einhaltung der gesetzlichen Erfordernisse und die Angemessenheit der Umtauschverhältnisse. Wie nach berufsständischen Grunds-ätzen erforderlich, erläutern wir den Umwandlungsvorgang in einem gesonderten Bericht.