Prüfungen von Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Prüfung von Landesbetrieben, privatrechtlichen Unternehmen, Unternehmen des öffentlichen Rechts, Eigenbetrieben sowie Stiftungen und Vereinen im Eigentum der öffentlichen Hand mit ihren besonderen Anforderungen nach der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO), dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) des Landes Niedersachsen, dem Niedersächsischen Stiftungsgesetz (NStiftG) oder dem deutschen Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz).