Sonderprüfungen

Um den verschiedenen Interessen von Unternehmen, Gesellschaftern, Kreditgebern, des Finanz-markts und anderer Interessenten Rechnung zu tragen, können verschiedene Sonderprüfungen gesetzlich vorgeschrieben, behördlich angewiesen oder freiwillig beauftragt werden. Sonderprüfungen sind zum Beispiel:

  • Prüfungen nach § 258 Aktiengesetz (AktG) auf Grund möglicher Unterbewertung von Vermögensgegenständen oder unvollständiger Anhangsangaben im Jahresabschluss,
  • Prüfungen von Pro-Forma-Abschlüssen,
  • Gründungsprüfungen,
  • Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit von Maßnahmen der Geschäftsführung,
  • Unterschlagungsprüfungen oder
  • Prüfungen der zweckentsprechenden Verwendung von Fördermitteln.