Sonderprüfungen
Um den verschiedenen Interessen von Unternehmen, Gesellschaftern, Kreditgebern, des Finanz-markts und anderer Interessenten Rechnung zu tragen, können verschiedene Sonderprüfungen gesetzlich vorgeschrieben, behördlich angewiesen oder freiwillig beauftragt werden. Sonderprüfungen sind zum Beispiel:
- Prüfungen nach § 258 Aktiengesetz (AktG) auf Grund möglicher Unterbewertung von Vermögensgegenständen oder unvollständiger Anhangsangaben im Jahresabschluss,
- Prüfungen von Pro-Forma-Abschlüssen,
- Gründungsprüfungen,
- Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit von Maßnahmen der Geschäftsführung,
- Unterschlagungsprüfungen oder
- Prüfungen der zweckentsprechenden Verwendung von Fördermitteln.